Transparente Verwaltung

OIV (Unabhängiges Bewertungsorgan)

 

Gesetzliche Grundlage

Art. 10 Abs. 8 Buchst. c), GvD Nr. 33/2013, Beschluss CiVIT Nr. 12/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig


Jahr Titel File
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Letzte Aktualisierung: 21.07.2025