Transparente Verwaltung

Außerordentliche und dringende/notwendige Maßnahmen (Art. 42) mit ausschließlichem Bezug auf die Veröffentlichung des Berichtes über die Spendensammlung zur Unterstützung der Maßnahmen gegen den epidemiologischen Notstand durch Covid-19, sofern Spenden eingegangen sind (Art. 99, Abs. 5, G.D. 34/2020)

 

Gesetzliche Grundlage

Art. 99, Abs. 5, G.D. 34/2020

Aktualisierung

Rechtzeitig


Jahr Titel File
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Letzte Aktualisierung: 10.03.2026