Institutionelle Dienste – Verordnung über die Regelung und die Verwaltung der Repräsentationsspesen

Verordnung genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 17 vom 11.06.2014, abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 35 vom 29.07.2019

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Veröffentlichungsdatum

11.06.2014

Beschreibung

Repräsentationsspesen sind die zur Aufrechterhaltung oder Steigerung des Ansehens der Gemeindeverwaltung bestrittenen Ausgaben. Die Repräsentationsspesen müssen sowohl in Bezug auf ihren ökonomischen Wert als auch in Bezug auf den Zweck der Ausgabe nachvollziehbar und angemessen sein. Jede getätigte Repräsentationsausgabe muss begründet werden und zwar dahingehend, welches spezifische institutionelle Interesse damit verfolgt wird, inwiefern die Ausgabe mit den Aufgaben der Körperschaft/Gemeinde zusammenhängt und welche besondere Berechtigung der Empfänger der Ausgabe vorweist.

Diese Verordnung legt die Modalitäten zur Bereitstellung der Mittel und Verfahren zur Tätigung des Ausgaben und die zulässigen Repräsentationsspesen fest.

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Veröffentlichungsdatum

11.06.2014

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2025, 14:55 Uhr

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