Institutionelle Dienste - Verordnung betreffend den Zustelldienst

Verordnung genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 28 vom 27.05.2019

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Veröffentlichungsdatum

27.05.2019

Beschreibung

Die Zustellung ist ein Verwaltungsakt, mit welchem die befähigten Personen dem Empfänger einen Rechtsakt nach den besonderen Vorgaben der Zivilprozessordnung oder nach den Bestimmungen anderer Sachbereiche zur Kenntnis bringen. Bei dessen Aushändigung verfassen sie einen Zustellbericht in zweifacher Originalausfertigung, der die erfolgte Zustellung belegt. Diese Verordnung regelt, welche Personen zur Zustellung befähigt sind und wie die Zustellung der Rechtsakte erfolgt. 

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Veröffentlichungsdatum

27.05.2019

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2025, 12:08 Uhr

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