Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform...

Veröffentlichungsdatum:

10.11.2025

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Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.

Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.

Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger*innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde den Antrag zur Ausstellung der elektronische Identitätskarte (EIK) zu stellen.

Zweckdienliche Informationen, wie beispielsweise die Modalitäten für die Terminvormerkung, die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung, usw., stehen auf der Internetseite der Gemeinde unter Bürgeramt zur Verfügung.

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Zuletzt aktualisiert: 10.11.2025, 12:13 Uhr

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