Anordnung: Parkverbot mit Zwangsabschleppung Parkplatz Peter Glückh

Alternative Kurzparkzone St.-Benedikt-Parkplatz

Veröffentlichungsdatum:

13.11.2024

Lesedauer

< 1 Minute

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Beschreibung

PARKVERBOT MIT ZWANGSABSCHLEPPUNG

auf dem gesamten Parkplatz Peter-Glückh 

vom 14.11.2024 bis zum 31.12.2025


ALTERNATIVE KURZPARKZONE

St.-Benedikt-Parkplatz (siehe Bild)

an Werktagen von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr und am Samstag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr für eine maximale Parkdauer von 120 Minuten.

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Zuletzt aktualisiert: 05.05.2025, 09:15 Uhr

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